Kombinationsleistung bedeutet, dass Sie vorab festlegen, wie viel Sie von dem Gesamtbetrag der Ihnen zur Verfügung gestellt wird durch den Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten. Von dem Rest bekommen Sie einen Anteil durch die Pflegeversicherung ausgezahlt.
Sachleistung bedeutet, dass Ihnen die Pflegeversicherung monatlich einen bestimmten Geldbetrag zu Verfügung stellt, über den Sie in Form von Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst verfügen können. Der Pflegedienst rechnet in diesem Fall direkt mit der Pflegeversicherung ab. Sollten Sie nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, bekommen Sie von dem Rest einen Anteil durch die Pflegeversicherung ausgezahlt.
Geldleistung bedeutet, dass Ihnen die Pflegeversicherung monatlich einen bestimmten Geldbetrag auf Ihr Konto überweist mit dem Sie Ihre privaten Hilfen (z. B. Angehörige, Nachbarn, Freunde) bezahlen können.
Die Pflegeversicherung versteht sich als „Teilfinanzierung“, denn sie übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung nur im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades. Sie selbst bestimmen also, je nachdem welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, wie viel Sie dazuzahlen. Deshalb beraten wir Sie in einem Vorgespräch ausführlich, wie unsere Versorgung einerseits Ihren individuellen Hilfebedarf berücksichtigt und anderseits für Sie finanzierbar bleibt.
Selbstverständlich können Sie unsere Dienste auch nur für eine bestimmte Zeit nutzen. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse sogar die Kosten dafür. Eine Kündigungsfrist gibt es bei uns nicht, Sie selber legen fest, wie lange Sie von uns versorgt werden möchten.
Wenn Sie professionelle Hilfe durch erfahrene Pflegekräfte in Ihrer vertrauten Umgebung möchten, sprechen Sie uns an. In einem unverbindlichen und persönlichen Vorgespräch beraten wir gemeinsam, wie unsere Unterstützung bei Ihnen aussehen könnte.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können unsere Dienste jederzeit auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Wenn Sie aber bereits einen Pflegegrad haben, können Sie damit rechnen, dass Ihre Pflegekasse einen Teil der Kosten übernimmt.