Ärztliche Anordnungen sicher umgesetzt
Unter Behandlungspflege versteht man all die Tätigkeiten, die die vom Arzt festgelegte Therapie umsetzen und sichern. Hat Ihnen Ihr Hausarzt z. B. das Tragen von Kompressionsstrümpfen verordnet? Haben Sie Schwierigkeiten, die verordneten Medikamente zu richten oder haben Sie Probleme bei der täglichen Einnahme?
Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind z. B.:
Sprechen Sie bitte Ihren Hausarzt an!
Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann er für diese Leistungen eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellen. Unsere Pflegefachkräfte kommen dann zu Ihnen und übernehmen diese Aufgaben.
Wichtig: Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden (nach Genehmigung) von Ihrer Krankenkasse bezahlt und sind somit für Sie kostenfrei. Es erfolgt auch keine Anrechnung auf Ihr Pflegegeld.